Das vorliegende Rechtsgutachten von Professor Dr. Andreas Wiebe wurde in von der Konrad-Adenauer-Stiftung Auftrag gegeben. Die Konrad-Adenauer- Stiftung möchte damit zur Weiterentwicklung eines Open-Data-Ökosystems im Kontext der Open Government Partnership sowie der Überlegungen für eine Datenstrategie der Bundesregierung einen Beitrag leisten. Die Vorschläge zur Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens einer Informationsordnung berücksichtigen die ersten Erfahrungen der Behörden mit der Umsetzung des § 12a EGovG, die im 1. Open- Data-Fortschrittsbericht der Bundesregierung enthalten sind.
Open Data in Deutschland und Europa Download (PDF)