Die hier beschriebene Vorgehensweise beinhaltet das in Zusammenarbeit mit der Stadt Wien und dem KDZ entwickelt Vorgehensmodell eines Datenmonitorings.
Im ersten Schritt gilt es zu prüfen welche Daten wo und wie vorliegen, ob sie bereits veröffentlicht wurden und ob die Urheberrechte vorliegen.
Im zweiten Schritt werden urheberrechtliche, nutzungsrechtliche und sichheitsrelevante Aspekte der Daten geprüft.
Im dritten Schritt wird die datenschutzrechtliche Dimension geprüft und entschieden welcher Anonymisierungsgrad angemessen erscheint.
Im vierten Schritt werden die Daten unter Berücksichtigung der zehn Open DataPrinzipien veröffentlicht.
Um auf die Besonderheiten der Daten aus dem öffentlichen Sektor Rücksicht zu nehmen, wurden im Jahre 2007 die Ten Principles for Opening Up Government Information in der Sebastopol-Liste festgehalten, an der 30 US-amerikanische Open Government-Aktivisten unter der Leitung von Malamud und O’Reilly mitgewirkt haben. Diese zehn Prinzipien beschreiben eine bestimmte Form der Offenheit, die Daten aus dem öffentlichen Sektor besitzen sollten. Diese Prinzipien haben sich zum De-facto-Standard in der Diskussion um Open Government Data etabliert.
Der fünfte Punkt der Open Data-Prinzipien fordert die Maschinenlesbarkeit der Datensätze. U. a. soll es für Suchmaschinen möglich sein, die veröffentlichen Daten zu durchsuchen und sinnvoll zu strukturieren. Was für den Menschen kontextuell Sinn macht, muß für ein maschinelles Auslesen unbrauchbar sein.
Leitfaden des W3C
Um staatliche Stellen dabei zu unterstützen ihre Daten zu öffnen und anzubieten, hat das World Wide Web Consortium (W3C) einen Leitfaden entwickelt. Dabei werden drei Schritte zur Veröffentlichung staatlicher Daten empfohlen:
1. Schritt: Rohdaten online veröffentlichen.
2. Schritt: Die veröffentlichten Daten in einem Online-Verzeichnis sortieren.
3. Schritt: Daten für Mensch und Maschine lesbar machen und miteinander vernetzen.
Der erste Schritt ist ohne großen Aufwand und Kosten umsetzbar. Alle Daten die in digitaler Form vorliegen, sollen in ihrem Orginalformat als „Rohdaten“ veröffentlicht werden.
Im zweiten Schritt werden die Daten sortiert und über einen Katalog erschlossen um die Suche zu erleichtern.
Im dritten Schritt werden die Daten in strukturierte und maschinenlesbare Formate überführt und miteinander vernetzt. Nicht alle Daten können von heute auf morgen mit dem höchstmöglichen Grad an Offenheit entsprechend der zehn Prinzipien zum Öffnen von Regierungsinformationen zugänglich gemacht werden. Ein schrittweises Vorgehen macht hier Sinn.