Braucht es eigene, spezielle Open Data – Lizenzen für den deutschen öffentlichen Sektor? Nein, eine nationale Sonderlizenz ist weder nötig noch ratsam.
In einem aufschlussreichen Beitrag hebt Stefan Kaufmann hervor, wie einige deutsche Verwaltungsstellen trotz der Empfehlung der Europäischen Union, international anerkannte Creative-Commons-Lizenzen zu verwenden, weiterhin Vorbehalte gegen diese Praxis hegen. Ein neues Gutachten beleuchtet diese Bedenken und demonstriert, dass sie in der Praxis irrelevant sind, was einen bedeutenden Fortschritt für die Befürworter von Open Data darstellt.
Die EU hat seit Jahren die Nutzung von Creative Commons Lizenzen, insbesondere CC BY 4.0 und CC0 1.0, empfohlen. Diese Lizenzen erleichtern die klare und rechtssichere Verbreitung von Informationen und Daten, was wiederum die Wiederverwendbarkeit und Zugänglichkeit von Daten über juristische und geografische Grenzen hinweg verbessert. Der Fall gegen nationale Sonderlizenzen, wie die Datenlizenz Deutschland (DL-DE), basiert auf dem Argument, dass solche Insellösungen den freien Austausch und die Verwendung von Daten unnötig erschweren.
Das von Wikimedia Deutschland in Auftrag gegebene Gutachten der Kanzlei TaylorWessing räumt viele der Bedenken, die seit der Einführung des BMI-Gutachtens 2012 gegen die CC-Lizenzen vorgebracht wurden, aus dem Weg. Die aktualisierte Version 4.0 der CC-Lizenzen und die klare Positionierung der EU zu einheitlichen Lizenzmodellen unterstreichen die Überlegenheit der Creative Commons Lizenzen gegenüber nationalen Sonderregelungen.
Ein spezifisches Problem, das in der Vergangenheit mit der DL-DE aufkam, war die unklare rechtliche Grundlage und Anwendbarkeit dieser Lizenz. Der Ansatz, staatliche Informationen über eine öffentlich-rechtliche Widmung zu „lizenzieren“, könnte nicht nur in Deutschland, sondern auch international rechtliche Unsicherheiten hervorrufen. Darüber hinaus hebt das Gutachten hervor, dass solche Widmungen den freien Zugang und die Nutzung staatlicher Informationen unnötig komplizieren würden.
Ein weiterer diskutierter Punkt betrifft die Haftungsausschlüsse innerhalb der CC-Lizenzen. Die Befürchtung, dass diese Haftungsausschlüsse in der deutschen Rechtsordnung nicht vollständig zulässig wären, wurde durch den Hinweis entkräftet, dass solche Ausschlüsse nur gelten, soweit sie gesetzlich möglich sind. Das Gutachten schlägt pragmatisch eine Verzichtserklärung auf den Haftungsausschluss vor, um öffentlichen Stellen die Nutzung der CC-Lizenzen zu erleichtern, ohne rechtliche Bedenken hervorzurufen.
Die Ergebnisse des TaylorWessing-Gutachtens bestätigen, was viele Expertinnen und Experten bereits vermuteten: Die Vorbehalte gegenüber den Creative-Commons-Lizenzen halten einer kritischen Prüfung nicht stand. Die Annahme, dass die CC-Lizenzen für die öffentliche Verwaltung ungeeignet seien, basiert eher auf veralteten Informationen und Missverständnissen als auf der aktuellen Rechtslage und den praktischen Erfordernissen einer modernen, vernetzten Gesellschaft.
Die Empfehlung der EU, Creative Commons Lizenzen zu nutzen, trägt zur Harmonisierung der Datenverwendung und -verbreitung bei und fördert eine Kultur der Transparenz und des freien Wissensaustauschs. Es ist an der Zeit, dass die nationalen Sonderwege verlassen werden und einen gemeinsamen europäischen Ansatz für die Nutzung und Verbreitung von Daten annehmen. Die Anwendung von Creative-Commons-Lizenzen durch die öffentliche Verwaltung ist ein Schritt in die richtige Richtung und unterstützt das Ziel einer offenen, vernetzten und transparenten Gesellschaft.
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