Open Content – Freie Inhalte

Open Content (freie Inhalte) bezeichnet Inhalte, deren kostenlose Nutzung und Weiterverbreitung urheberrechtlich erlaubt ist. Dies kann nach Ablauf von gesetzlichen Schutzfristen zutreffen, so dass ursprünglich geschützte Werke als gemeinfrei gelten. Alternativ werden Inhalte als frei bezeichnet, wenn der Urheber oder Inhaber der vollumfänglichen Nutzungsrechte ein Werk unter eine freie Lizenz gestellt hat. Trotz gewaltiger Umwälzung in den letzten Jahrzehnten im Bereich der Datenspeicherung und Datenweitergabe, sind weite Teile des auf Datenträgern gespeicherten menschlichen Wissens für die meisten Menschen nicht oder nur erschwert zugänglich.

Unter „Offenheit“ ist ein kontinuierliches  Konzept zu verstehen. In diesem Zusammenhang bedeutet „offen“, die Gewährung seitens des Urheber, jedem weitestgehende Nutzungsrechte einzuräumen. „Open Content“ sind also Inhalte, deren Nutzungen über die normalerweise im Rahmen des gesetzlich zulässigen, lizensiert sind – ohne Kosten für den Anwender.

Nutzungsrechte freier Inhalte können unter folgenden Gesichtspunkten (den „4R“) betrachtet werden:

  • Reuse  bzw. Wiederverwendung – das Recht, die Inhalte in unveränderter Form wiederverwenden (z. B. eine Kopie des Inhalts)
  • Revise bzw. Überarbeiten –  das Recht, den Inhalt anzupassen, oder die Inhalte selbst bearbeiten (z.B. den Inhalt in einer anderen Sprache übersetzen)
  • Remix bzw. Weiterverarbeitung – das Recht das Original oder die überarbeitete Inhalte mit anderen Inhalten zu kombinieren, um etwas Neues zu schaffen (z.B. den Inhalt in einem Mashup aufbereiten)
  • Redistribute bzw. Verteilen – das Recht auf Kopien der Original-Inhalte und deren abgeleitete Remixe mit anderen zu teilen (z. B. eine Kopie des Inhalts an einen Freund senden)

Vereinfacht ausgedrückt: Je weniger urheberrechtlichen Beschränkungen  auf Inhalte bestehen, desto offener ist der Inhalt. Inhalte sind weniger offen, sofern die Lizenz  bestimmte Einschränkungen (z. B. das Verbot von Derivaten oder das Verbot kommerzieller Nutzung) oder bestimmte Anforderungen stellt (z. B. die Verpflichtung, dass Derivate nur unter einer bestimmte Lizenz verbreitet werden dürfen oder die Zustimmung des ursprünglichen Autors bedürfen).