Was ist Dateneigentum und spielt es nach dem EU-Datenrecht noch eine Rolle?

von | 21. August 2022 | Blog, Literatur, Open Data

Der Begriff “Dateneigentum” wird häufig als rechtliche Kurzform verwendet, um zu beschreiben, dass eine bestimmte Partei eine gewisse Kontrolle über spezifische Daten hat. Die tatsächliche Bedeutung von Dateneigentum ist jedoch in keiner EU-Gesetzgebung definiert, und es ist nicht klar, was der Umfang eines solchen Eigentumsrechts wäre. Das Papier untersucht verschiedene rechtliche Perspektiven auf Dateneigentum und analysiert insbesondere die Auswirkungen des kürzlich verabschiedeten Data Act.

  • Traditionelles zivilrechtliches Eigentum an Daten
    Die Untersuchung nationaler Gesetzgebungen, Rechtsprechung und Lehrmeinungen zeigt, dass bestehende rechtliche Konzepte des Eigentums, wie sie in Zivilgesetzbüchern beschrieben sind, nicht ohne weiteres auf Daten als solche angewendet werden können. Der Hauptgrund dafür ist, dass Eigentumsrechte einen Grad an Ausschließlichkeit implizieren, der bei Daten nicht gegeben ist, da diese unbegrenzt reproduzierbar sind, ohne die Rechte des ursprünglichen Inhabers zu beeinträchtigen.
  • Geistiges Eigentum an Daten
    Ein weniger umstrittener Ansatz ist die Fokussierung auf geistige Eigentumsrechte in Bezug auf Daten. Urheberrechte und Datenbankrechte sind hier die wichtigsten relevanten Rechte. Allerdings ist die Anwendbarkeit dieser Rechte auf nicht-kreative, faktische Daten begrenzt. Urheberrechte greifen in den meisten Fällen nicht, da solche Daten keine Originalität aufweisen. Datenbankrechte könnten eher zutreffen, aber der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass sie nicht für Datenbanken gelten, die lediglich Nebenprodukte der Haupttätigkeit einer Organisation sind.
  • Datenschutzrecht und Dateneigentum
    Das EU-Datenschutzrecht gewährt betroffenen Personen bestimmte unveräußerliche Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Diese Rechte weisen zwar einige Merkmale von Eigentumsrechten auf, sind aber nicht absolut und können nicht als Handelsware betrachtet werden. Datenschutz ist ein Grundrecht und kann nicht als Eigentumsrecht interpretiert werden.

Der Data Act: Ein nuancierterer Ansatz

Der Data Act konzentriert sich nicht auf Dateneigentum, sondern auf Zugangs- und Nutzungsrechte. Er führt den Begriff des “Datenhalters” ein und regelt, wie Daten zwischen Unternehmen, Verbrauchern und der öffentlichen Verwaltung geteilt werden sollen. Der Act zielt darauf ab, unfaire Praktiken zu bekämpfen und den Datenaustausch zu erleichtern, ohne Eigentumsrechte zu definieren oder zu regulieren.

Die Problematik des Dateneigentums

Dateneigentum erweist sich als ein rechtlich problematisches Konzept. Dies lässt sich durch die nicht-rivalisierende, nicht-exklusive und unerschöpfliche Natur von Daten erklären. Der Data Act verfolgt einen nuancierteren Ansatz, indem er sich auf Zugangs- und Nutzungsrechte konzentriert, anstatt zu versuchen, Eigentumsrechte zu definieren. Dieser Ansatz scheint angesichts der Komplexität und Vielfalt der Datennutzung in der modernen Wirtschaft der klügere Weg zu sein.

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