Eine Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung aus dem Jahr 2016 prognostizierte einen beachtlichen volkswirtschaftlichen Effekt von mindestens 12,1 Milliarden Euro durch die Nutzung offener Daten in den folgenden zehn Jahren. Trotz wichtiger gesetzlicher Weichenstellungen, wie der ersten Änderung des E-Government-Gesetzes im Juli 2017, blieben die tatsächlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen jedoch hinter den Erwartungen zurück. Um die Entwicklung eines Open-Data-Ökosystems voranzutreiben, gab die Konrad-Adenauer-Stiftung ein Rechtsgutachten bei Professor Dr. Andreas Wiebe in Auftrag. Dieses sollte zur Umsetzung des Koalitionsvertrags beitragen, der eine Ausweitung der Bereitstellung von Open Data durch ein zweites Open-Data-Gesetz vorsah.
Das Gutachten berücksichtigt die Erfahrungen der Behörden mit der Umsetzung des § 12a EGovG, die im ersten Open-Data-Fortschrittsbericht der Bundesregierung dokumentiert sind. Dieser Bericht identifizierte unzureichende personelle Ressourcen als größtes Hindernis für eine aktive Datenbereitstellung. Bemerkenswert ist auch, dass 72 Prozent der Befragten angaben, das bestehende Open-Data-Gesetz habe nicht zu einer verstärkten Datenveröffentlichung geführt. Um Deutschlands Anspruch auf eine internationale Vorreiterrolle im Bereich Open Data gerecht zu werden, sind neben gesetzlichen Änderungen auch weitere politische und finanzielle Maßnahmen erforderlich. Die Experten empfehlen eine Überprüfung der aktuellen Zuständigkeitsverteilung zwischen verschiedenen Ministerien und plädieren für einen ganzheitlichen Ansatz bei der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens. Dabei sollte die Umsetzung der europäischen Open-Data-Mindestvorgaben in das zweite Open-Data-Gesetz integriert werden.
Das Gutachten betont, dass die isolierte Veröffentlichung von Daten ohne begleitende Maßnahmen zu wenig sichtbarem Nutzen führt. Es wird angeregt, die Einrichtung eines Open-Data-Instituts nach britischem Vorbild zu erwägen. Ein solches Institut könnte als Trainings- und Fördereinrichtung fungieren, die Nutzung von Open Data in Bundesministerien unterstützen, Gründungsförderung betreiben, Open-Data-Geschäftsmodelle begleiten und Best Practices öffentlichkeitswirksam präsentieren.
Zusammenfassend zeigt das Gutachten, dass trotz des erkannten Potenzials von Open Data in Deutschland noch erheblicher Handlungsbedarf besteht, um die gesetzten Ziele zu erreichen und den wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Nutzen voll auszuschöpfen.