Kann eine KI als Erfinderin im Sinne des Patentrechts gelten?

von | 1. Oktober 2024 | Blog

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 11. Juni 2024 (Az. X ZB 5/22) eine richtungsweisende Entscheidung zur Stellung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Patentrecht getroffen. Diese Entscheidung klärt wesentliche Fragen zur Erfinderbenennung bei KI-unterstützten Innovationen und hat weitreichende Implikationen für die Patentpraxis. Aber was bedeutet das konkret für Erfinder und Unternehmen, die KI-Systeme in ihrer Forschung und Entwicklung einsetzen?

Nur natürliche Personen können als Erfinder benannt werden. Warum? Weil mit der Erfinderrolle rechtliche Aspekte verbunden sind, wie das Recht auf das Patent und das sogenannte Erfinderpersönlichkeitsrecht. Diese Rechte können nach Ansicht des Gerichts nur Menschen zustehen, nicht Maschinen. Gute Nachricht für alle, die KI in ihrer Arbeit nutzen: Der Einsatz von KI-Systemen steht einer Patentanmeldung nicht im Weg. Im Gegenteil, das Gericht erkennt an, dass KI ein wertvolles Werkzeug im Erfindungsprozess sein kann. Wichtig ist nur, dass am Ende ein Mensch als Erfinder benannt wird.

Um als Erfinder zu gelten, muss man keine bahnbrechende Entdeckung im Alleingang gemacht haben. Der BGH sagt klar: Es reicht ein wesentlicher Beitrag zum Gesamterfolg. Das kann die Programmierung der KI sein, das Training mit Daten, oder auch die Auswahl und Bewertung der KI-generierten Ergebnisse. Interessanterweise erlaubt das Gericht, bei der Erfinderbenennung anzugeben, dass eine KI im Spiel war. Man kann also durchaus erwähnen, dass man eine KI zur Generierung der Erfindung eingesetzt hat. Das ändert nichts an der Gültigkeit der Patentanmeldung. Dies fördert die Transparenz im Patentverfahren, ohne die rechtliche Stellung des benannten menschlichen Erfinders zu beeinträchtigen.

Eine wichtige Warnung: Patentanmeldungen ohne Erfinderbenennung oder mit einer KI als benanntem Erfinder werden zurückgewiesen. Auch zweideutige Formulierungen, die unklar lassen, ob nun Mensch oder Maschine der Erfinder ist, können problematisch sein.

Das BGH-Urteil ist ein klares Statement: KI ist ein Werkzeug, kein Erfinder. Es betont die zentrale Rolle des Menschen im Innovationsprozess, auch wenn KI-Systeme beteiligt sind. Für Erfinder und Unternehmen bedeutet das: Nutzt KI, aber vergesst nicht, den menschlichen Beitrag klar zu benennen und zu würdigen. So bleibt ihr auf der sicheren Seite bei euren Patentanmeldungen und tragt gleichzeitig der wachsenden Bedeutung von KI in der Forschung und Entwicklung Rechnung.