Eine Lizenz ist ein juristischer Text seitens des Urhebers, der Nutzungsbedingungen durch Dritte festlegt. Dieses Recht, über das Nutzungsrecht ausschließlich zu verfügen, ist nach § 31 UrhG Teil des deutschen Urheberrechts, festgelegt. Im deutschen Rechtsraum gilt dieser Schutz der geistigen Schöpfung automatisch, auch ohne Copyright-Vermerk. D.h., sind auf einer Webseite keine der nachfolgend aufgeführten Lizenzen aufgeführt, ist davon auszugehen, dass mit den Inhalten keine Weiterverarbeitung im Open Data-Sinn rechtens ist. Wird keine Lizenz erteilt, verbietet dies, beabsichtigt oder nicht, auf der urheberrechtlichen Ebene alles. Das Fehlen einer ausdrücklichen Lizenz kann eine Weiterverwendung von Information blockieren und mindert dessen Potenzial erheblich.
Diesem strikten Schutz (oder der Einschränkung) des Urheberrechts ziehen viele Rechteinhaber flexiblere, einfachere, und verständlichere Modelle, wie z.B. die Creative-Commons-Lizenzen (CC), vor . Eine Nutzungsbedingung im Bereich zwischen einem völligen Abtritt von Rechten und dem Ausschluss jeglicher Rechte an einem Werk war bis zum Bekanntwerden der CC-Lizenzmodelle rechtlich sehr kompliziert und schwer zu handhaben. Besonders im Web gibt es einen hohen Bedarf und Interesse seitens der Autoren an der freien Nutzung und Weitergabe von digitalen Werken. Beispielsweise erreichen junge Künstler schneller eine hohe Popularität, wenn ihre Werke frei, unter Angaben des Namens, zur Verfügung stehen.
Vorreiter dieser offen gestalteten Lizenzmodelle stammen aus der Free Software (FS) und Open Source Software (OSS) Community. Einen richtungsweisenden Beitrag leistete Stallman mit seiner Free-Software-Definition. Die General Public License (GPL) beinhaltet nach Stallman die Freiheit die Software zu jedem Zweck auszuführen, zu studieren und zu verändern, zu verbreiten, zu verbessern und diese Verbesserungen zu verbreiten. Eine Verwertung von Software über Gebühren lehnt die GNU-Lizenz kategorisch ab. Ziel dieser Lizenzbedingung ist es, den Quellcode von Software allgemein zugänglich zu halten und die Exklusion von Menschen von Wissen zu verhindern.
Stallmans Definition war zwar ursprünglich für die Lizenzierung von Software gedacht und findet sich in der Definition zu offenem Wissen der Open Knowledge Foundation wieder. Weite Teile dieser Definition stammen ebenfalls aus der Open Source-Definition der Open Source-Initiative (OSI) und wurden entsprechend angepasst. Eine Weiternutzung und Weiterverbreitung der Daten kann über ein entsprechendes Lizenzmodell, wie z.B. die Creative Commons oder Open License, erfolgen. In den zwei folgenden Kapiteln werden die meistdiskutierten und teils schon etablierten Modelle, um Daten im Open Data-Sinne zu veröffentlichen, aufgezeigt.
Die Herausgabe auf rechtlich eindeutiger Basis mit freier Lizenz ist demnach wichtiger als die Publikation in der technisch günstigsten Repräsentationsform. Dritte können für die technische Aufbereitung von technisch suboptimal aufbereiteten Daten des öffentlichen Sektors sorgen, wenn diese unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden.
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