Die Regelwerke für das Immaterialgüterrecht unterscheiden sich deutlich in den verschiedenen Rechstsystemen. Im kontinentaleuropäischen Raum gilt das Urheberrecht, im angelsächsischen Raum das Copyright. Die Eigentumsrechte an immateriellen Werken werden mit Lizenzen kenntlich gemacht.
Lizenzen und Nutzungsbedingungen werden von vielen Menschen nicht verstanden, weil sie zu komplex sind oder Kenntnisse der juristischen Fachsprache voraussetzen. Gleichzeitig werden von diesen fundamentalen Rechten und Pflichten berührt, beispielsweise wie und für welche Zwecke man einen bestimmten Datensatz nutzen darf. Daten sind immaterielle Güter und lassen sich stark vereinfacht in drei Kategorien einteilen:
- Gemeinfreie Daten, also Daten, die vom Gesetz her nicht dem Urheberrecht unterliegen (Public Domain in den USA)
- Offene Daten, die zwar dem Urheberrecht unterliegen, deren Nutzung, Weiterverarbeitung und Weiterverbreitung durch eine offene Lizenz möglich ist
- Daten, die dem Urheberrecht unterliegen, deren Nutzung, Weiterverarbeitung und Weiterverbreitung aber durch eine nicht-offene Lizenz nicht möglich ist
Um Daten zu nutzen und weiterzuverarbeiten muss sichergestellt werden, dass diese auch dafür lizenziert wurden. Einige Lizenzen sind untereinander nicht kompatibel oder schließen eine bestimmte Nutzung oder Weitergabe aus. Deshalb macht es Sinn, einfache und weitestgehend inklusive, offene Lizenzen zu verwenden, möchte man einen hohen Gebrauchswert seiner Daten erreichen.