OpenSourceSeeds

von | 6. April 2020 | Blog, Open Knowledge, Projekte

Die Initiative OpenSourceSeeds will Saatgut wieder zu einem Gemeingut für Alle machen. Dazu stellt die Initiative eine Open-Source Lizenz für neue Sorten aus. Das ist ein einfacher Weg, Saatgut rechtlich vor Patenten und anderen Formen der Privatisierung zu schützen. Saatgut wird immer stärker privatisiert, indem Patente und Sortenschutz geltend gemacht werden. Dabei ist Saatgut traditionell ein Gemeingut. Wenige Konzerne kontrollieren inzwischen den Großteil des kommerziellen Saatgutmarktes. Solche Saatgut-Monopole entscheiden auch, was bei uns auf den Teller kommt. Sie erzielen ihre Gewinne mit wenigen Hochleistungssorten. Der freie Zugang zu Zuchtmaterial wird immer weiter eingeschränkt und die Landwirtschaft wird zunehmend einheitlicher. Die ehemalige Sorten- und Geschmacksvielfalt geht mehr und mehr verloren.

Bisher war es nicht möglich, Saatgut rechtlich als Gemeingut zu schützen. Das bedeutet, wenn gemeinnützige Züchter auf Sortenschutz verzichten und ihre neuen Sorten ohne Einschränkung allen zur Verfügung stellen, besteht noch immer die Gefahr, dass andere daraus ein privates Gut machen. So werden Gemeingüter zwar geschaffen, aber nicht erhalten. Die Open-Source Saatgut Lizenz schließt diese Lücke. Die Open-Source Regeln wurden erstmals von Computer Wissenschaftlern definiert und aus dem Bereich der freien Software auf Saatgut übertragen.

Die Open Source Seeds-Lizenz schützt Saatgut, nicht Sorten. Mit dem Vertrag findet eine Rechte-Einräumung an dem gleichzeitig übergebenen Material statt. Aus Anlass des Material-Transfers wird ein Vertrag geschlossen, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten an diesem Material und an allen seinen zukünftigen Entwicklungen regelt. Dabei bezieht sich der Vertrag auch implizit auf die dem Material innewohnenden genetischen Informationen.

Eine Sorte dagegen ist etwas Ideelles und kann nicht Gegenstand einer Material-Übertragungsvereinbarung sein. Insofern hat die Open-Source Lizenz auch einen grundsätzlich anderen Charakter als der Sortenschutz. Über eine Sorte als Bezeichnung von etwas Immateriellen kann rechtlich nur verfügen, wer an dieser Sorte ein geistiges Eigentumsrecht hat. Dieses Sortenschutzrecht kann der Staat verleihen, aber es kann nur Saatgut in Verkehr gebracht werden.

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