OpenData besitzt auf internationaler Ebene eine hohe politische Relevanz und verleiht der seit Jahrzehnten geführten Diskussion um die Öffnung von amtlichen Geodaten neue Aktualität. Ihre Bedeutung liegt darin, dass
- sie essentieller Bestandteil einer Informationsinfrastruktur und Basis einer darauf aufbauenden Wissensökonomie sind,
- sie politisches Handeln nachvollziehbar machen und einen Beitrag zur Transparenz und damit zur Demokratisierung leisten können,
- sie Menschen zu Dialog, Partizipation und Kollaboration befähigen können und iv. ein großes Potenzial für soziale und wirtschaftliche Entwicklungen bergen. Der Open Data und OGGD Diskurs ist im Kontext der Herausbildung von Informations- und Wissensgesellschaften zu verstehen, der einen Wandel im Bedarf, in der Benutzung und Weiterverwendung von Informationen bedingt.
Zahlreiche Hürden existieren in Bezug auf die Öffnung von amtlichen Geodatenbeständen und Weiterverarbeitung der (Roh)Daten. Die Arbeit untersucht, inwieweit institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen die Öffnung von amtlichen Geodatenbeständen beeinflussen. Hierzu wurden Experten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Verwaltung befragt. Das Interviewmaterial wurde anhand einer qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet.
Die Herausforderungen und Chancen im Bereich von OGGD zeigen sich in drei großen Spannungsfeldern:
- Informationsfreiheit versus Datenschutz,
- Traditionelle Verwaltungskultur versus eParticipation & eCollaboration und
- Kommerzielle Weiterverwendung versus Refinanzierung von OGGD.
Es existieren Unklarheiten einzelner Rechtslagen in Bezug auf die Informationsfreiheitsgesetze sowie den Datenschutzgesetzen. Diese Situation wird durch die unterschiedliche Gesetzgebung auf Länder- und Bundesebene verschärft. Hinzukommen Fragen zum Schutz der Privatsphäre, die gesellschaftlich neu erörtert werden müssen. Auf institutioneller Ebene (Verwaltung als Datenproduzent und Datenhalter) verlaufen Wandlungsprozesse nur sehr langsam (z.B. Schaffung kollaborativer Umgebungen), da das Personal unzureichend in IKT und Social Network Software geschult ist und der Nutzen für die Verwaltung selbst zunächst unklar bleibt. Zudem existieren Ängste und Abneigungen der Mitarbeiter gegenüber der Offenlegung und Freimachung der Daten. Der Zugang zu Daten staatlicher Stellen soll zu privaten Zwecken gebührenlos und ohne vorherige Registrierung, Anmeldung etc. ermöglicht werden.
Für eine umfassende Öffnung amtlicher Geodatenbestände muss eine einheitliche Rechtslage zur Informationsweitergabe und zum Datenschutz geschaffen werden. Verwaltungen müssen dazu angeregt werden ihr Betriebssystem zu überdenken und der Nutzen von kollaborativen Umgebungen verdeutlicht werden.