Open Covid Pledge

von | 4. März 2021 | Blog, Open Data

Unternehmen, die sich für den Pledge entscheiden, müssen dies öffentlich bekannt geben und bieten im Allgemeinen eine nicht-exklusive, lizenzgebührenfreie, weltweite, voll bezahlte Lizenz für das geistige Eigentum des Pledge-Gebers ausschließlich zum Zweck der Diagnose, Vorbeugung, Eindämmung und Behandlung von COVID-19 an, und zwar bis ein Jahr nach der Erklärung der Weltgesundheitsorganisation, dass die COVID-19-Pandemie beendet ist, oder bis zum 1. Januar 2023, je nachdem, was früher eintritt.

Der Open COVID Pledge akzeptiert drei Kategorien von Lizenzen:

  • Eine von mehreren standardmäßigen Open COVID-Lizenzen, die von der Coalition entwickelt wurden (OCL)
  • Eine öffentliche Lizenz, die mit dem Pledge kompatibel ist (z. B. CC BY 4.0, CC0 1.0 Public Domain Dedication, MIT-Lizenz, Apache 2.0 Lizenz, CERN OHL Ver. 2 – Permissive (P)) oder eine benutzerdefinierte Lizenz, die die vom Pledge geforderten Mindestbedingungen enthält.
  • Eine alternative Lizenz, die mit dem Pledge übereinstimmt, aber möglicherweise nicht alle erforderlichen Bedingungen enthält (z. B. CC BY-SA, GPL, CERN OHL Ver. 2 – Strongly Reciprocal (S)).

Die Offene COVID-Lizenz

Wie in den obigen Beispielen dargestellt, gibt es eine gewisse Flexibilität in Art und Umfang der Lizenz, die verwendet werden kann. Für Unternehmen, die daran interessiert sind, das unter dem Pledge angebotene IP zu nutzen, ist es wichtig zu beachten, dass dieses IP durch eine Reihe verschiedener Lizenzen abgedeckt sein kann und dass jede Lizenz separat geprüft werden sollte. Daher müssen Unternehmen, die verpfändetes geistiges Eigentum nutzen, über Mechanismen verfügen, die die Einhaltung aller geltenden Lizenzen sicherstellen. Sobald sich ein Unternehmen für die Verpfändung seines geistigen Eigentums entschieden hat, werden alle verpfändeten Patente in eine frei durchsuchbare Datenbank mit verpfändeten Patenten aufgenommen.

Nach Angaben der Koalition beläuft sich die Zahl der verpfändeten Patente inzwischen auf über 250.000 und deckt eine breite Palette von Geräten, Software, Netzwerken und Anwendungen ab, die im Gesundheitswesen, bei der Eindämmung, Verfolgung, Diagnostik, Notfallhilfe und sozialer Distanzierung nützlich sind. Dazu gehören 3D-gedruckte Beatmungsgeräte, Touchscreens, die ultraviolettes Licht verwenden, um die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern, ein schwimmendes Krankenhaus mit Wi-Fi, Methoden zur Gestaltung von Lebensmittelgeschäften, um soziale Distanz zu gewährleisten, ein kostengünstiges Einweg-Beatmungsgerät, Software zur Beschleunigung der Krankheitsdiagnose, Algorithmen zur Lenkung von Einsatzfahrzeugen durch den Verkehr, eine Drive-up-Kabine für Covid-19-Tests und vieles mehr.

Die Unternehmen, die das Versprechen abgegeben haben, sind auf der Open COVID Pledge-Website aufgelistet und umfassen eine Reihe bekannter Technologieunternehmen und Forschungseinrichtungen. In einigen Schlüsselindustrien hat sich der Pledge jedoch noch nicht durchgesetzt. Zum Beispiel scheint der Open COVID Pledge nicht von der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie angenommen worden zu sein. In solchen Situationen ist es für Unternehmen besonders wichtig, die Auswirkungen einer frühen (oder alleinigen) Übernahme in einer Branche sorgfältig abzuwägen.

Sowohl potenzielle Verpfänder als auch Lizenznehmer müssen Maßnahmen in Betracht ziehen, um die Nutzung des lizenzierten geistigen Eigentums zu verfolgen. Für einen Lizenzgeber kann dies bei der Einhaltung der Lizenz während und nach der Lizenzlaufzeit helfen. Für einen Lizenznehmer kann es helfen, eine versehentliche Einbindung des lizenzierten geistigen Eigentums in andere Produkte oder Dienstleistungen des Lizenznehmers zu verhindern. Schließlich ist es wichtig, die jeweiligen Rechte der potentiellen Parteien zu berücksichtigen, nachdem die Pandemie vorbei ist und die Lizenz endet. Wie werden die Parteien z.B. mit den Beständen an lizenzierten Produkten umgehen, die nach Ablauf der Lizenzzeit übrig bleiben (z.B. ist der Lizenzgeber bereit, eine zusätzliche Verkaufsfrist zu gewähren, oder wird er die Vernichtung verletzender Artikel verlangen, usw.). Der Open COVID Pledge ist ein inspirierendes Beispiel dafür, wie Unternehmen ihr geistiges Eigentum zusammenlegen, um dieser Pandemie ein schnelles Ende zu bereiten.

Weitere Informationen auf der Open COVID Pledge Website unter www.opencovidpledge.org.